FAQ

Warum werden verschiedene Farben auf der Website verwendet? Was bedeuten sie?

Farben machen es leichter, sich auf der Website zurechtzufinden. Jede Farbe steht für einen eigenen Bereich:

  • Lila für alle Kunstwerke im öffentlichen Raum
  • Rot für alles rund um die Kunstwerke, wie z. B. unsere Vermittlungsangebote, Kunst-Routen und Restaurierungen
  • Türkis für die Arbeit des Fachbereichs: Förderung, Kooperationen, Programmentwicklung
  • Gelb für Veranstaltungen, Events und Neuigkeiten

So erkennt man auf einen Blick, worum es geht – und findet schneller, was einen interessiert.


Was bedeutet KiöR?

KiöR steht für "Kunst im öffentlichen Raum". Damit ist Kunst gemeint, die nicht im Museum, einem Theater oder in einer Galerie stattfindet, sondern draußen, im gemeinsam genutzten Raum – also auf Plätzen, an Gebäuden, in Parks oder auf Straßen. Wir verwenden die Abkürzung KiöR jedoch vor allem, wenn wir über unser Team und unsere Aufgaben sprechen. Zu der Kunst im öffentlichen Raum sagen wir Kunstwerke oder Kunstobjekte.

Kunstwerke im öffentlichen Raum können dauerhaft oder vorübergehend sein:

  • Dauerhafte Arbeiten sind zum Beispiel Skulpturen, Brunnen oder Wandgestaltungen. Sie bleiben langfristig an ihrem Ort und werden Teil des Stadtbildes. Wir nennen sie auch permanente Arbeiten.
  • Vorübergehende Projekte dagegen sind zeitlich begrenzt – etwa Performances, Installationen oder Aktionen, die nur für eine bestimmte Zeit stattfinden. Diese Projekte werden auch als temporäre oder ephimäre Kunst bezeichnet. 

Kunst im öffentlichen Raum umfasst alle künstlerischen Sparten – von Bildhauerei, Malerei und Architektur über Musik, Theater und Tanz bis hin zu Film, Literatur und digitalen Medien.

Beide Formen – die permanente und die temporäre – machen Kunst im öffentlichen Raum aus. Sie bringen Kunst in den Alltag der Menschen und schaffen Begegnungen, wo Menschen leben und sich bewegen. Sie regt zum Nachdenken an, verändert die Wahrnehmung eines Ortes und kann Passant*innen direkt mit einbeziehen.


Was wird gefördert?

Wir fördern unterschiedliche Formen künstlerischer Arbeit: von Einzelprojekten über Recherchen bis zu Konzepten als erstem Schritt zu einem Werk. Prozesshaftes oder ergebnisoffenes Arbeiten ist ausdrücklich möglich.

Alle Rahmenbedingungen der Projektförderung sind in einer Richtlinie festgehalten – verfügbar auf Deutsch, Englisch und in Leichter Sprache:

Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Kunstprojekte im öffentlichen Raum 

Regeln für die Förderung von Kunst-Projekten – Leichte Sprache 

Guideline on the Funding of Interdisciplinary Public Art Projects 


Wie kann ich mich für eine Förderung bewerben? 

Auf der Webseite der Kulturförderung der Landeshauptstadt Stuttgart sind hilfreiche Infos zum Förderprozess und auch die Antragsdokumente zu finden. 


Welche Unterstützung bekomme ich von der Kulturförderung, wenn mein Projekt von der Jury ausgewählt wird? 

Alle geförderten Kunstschaffenden sollen ihre Projekte optimal entwickeln und umsetzen können. Dafür bieten wir die nötigen Informationsgrundlagen und Unterstützung. Dazu gehören:   

Unser Leitfaden zur Antragsstellung mit allen Aspekten von Genehmigungsverfahren bis Versicherungen. 

Individuelle Fachberatung nach der Förderzusage, zum Beispiel zur Entwicklung des Konzepts, Öffentlichkeitsarbeit, etc. 

Begleitveranstaltungen zur Vernetzung mit relevanten Akteur*innen.


Muss ich mein Kunstprojekt im öffentlichen Raum genehmigen lassen? 

Ja. Projekte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum müssen angemeldet und/oder genehmigt werden. Eine Förderzusage beinhaltet nicht automatisch die erforderliche Genehmigung. 

Wie läuft das Verfahren ab? Es empfiehlt sich allen Antragsstellenden, sich mit dem Konzept an das Team des Amts für öffentliche Ordnung zu wenden, bevor der Förderantrag gestellt wird. Dort kann geklärt werden, ob sich die Idee umsetzen lässt. Wenn das Amt für öffentliche Ordnung zugestimmt hat und die Förderzusage durch den Fachbereich KiöR vorliegt, kann offiziell die nötige Genehmigung beantragt werden. Sie sollte eigenständig mindestens 3 Monate vor der Umsetzung des Projekts erfolgen. 

Projekte auf Grünflächen oder Landesflächen: Für Kunstaktion auf einer öffentlichen Grünfläche gelten spezielle Regeln. Vorhaben auf Landesflächen müssen direkt beim Land beantragt werden.

Info zur Antragstellung "Kunstaktionen im öffentlichen Raum"

Online-Beantragung zur Nutzung öffentlicher Grünflächen